Das OLG Düsseldorf hat zum 01.01.2018 die Düsseldorfer Tabelle geändert und den Mindestunterhalt für minderjährige Kinder angehoben.
Der Mindestunterhalt beträgt
Auf diese Beträge ist das hälftige Kindergeld anzurechnen. Dieses beträgt derzeit für ein erstes und zweites Kind 194,- €, für ein drittes Kind 200,- € und für jedes weitere Kind 225,- €.
Die Einkommensgruppen wurden neu geregelt. Die erste Einkommensgruppe reicht nunmehr bis zu einem Nettoeinkommen in Höhe von 1.900,- € jeweils in Schritten von 400,- € steigen die Einkommensgruppen an. Dadurch sinken die Bedarfssätze der minderjährigen Kinder ab der zweiten Einkommensgruppe im Vergleich zur bisherigen Tabelle leicht.
Die nächste Änderung der Düsseldorfer Tabelle wird voraussichtlich zum Januar des Jahres 2019 verkündet werden.