Arbeitsrecht: Widerruf von Aufhebungsvertrag

Bundesarbeitsgericht vom 07.02.2019 Arbeitnehmer und Arbeitgeber können ein Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag beenden.

Zuweilen übt der Arbeitgeber im Vorfeld einen erheblichen Druck auf den Arbeitnehmer aus, so z. B. durch die Androhung einer fristlosen Kündigung. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass der Arbeitgeber das „Gebot fairen Verhandelns“ vor Abschluss des Aufhebungsvertrages zu beachten hat. So heißt es in dem Urteil: „Dieses Gebot ist eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht. Sie wird verletzt, wenn eine Seite eine psychische Drucksituation schafft … Dies könnte hier insbesondere dann der Fall sein, wenn eine krankheitsbedingte Schwäche der Klägerin bewusst ausgenutzt worden wäre.“ (Az. 6 AZR 75/18)

Im Einzelfall hat dies die Unwirksamkeit des Aufhebungsvertrages zur Folge und der Arbeitsvertrag besteht fort.

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