Anwaltskosten und Honorare: Transparenz von Anfang an

Die Kosten für einen Rechtsanwalt sind oft eine Sorge – das verstehen wir. Deshalb legen wir bei KTP Rechtsanwälte großen Wert auf absolute Kostentransparenz. Hier erfahren Sie übersichtlich und verständlich, wie sich Anwaltskosten zusammensetzen und welche Möglichkeiten der Kostenübernahme es gibt.

Wie berechnen sich die Anwaltsgebühren?

Die Abrechnung unserer anwaltlichen Tätigkeit erfolgt grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

  • Zivil- und Verwaltungsprozesse: Hier richten sich die Gebühren nach dem sogenannten Gegenstandswert (auch Streitwert genannt). Geht es beispielsweise um eine offene Zahlungsforderung von 5.000 Euro, entspricht dies Ihrem Streitwert. Bei anderen Ansprüchen (z. B. einer Unterlassungsklage) wird der Wert gesondert ermittelt.
  • Strafsachen: In Strafverfahren sieht das RVG einen festen Gebührenrahmen vor. Die genauen Kosten hängen von der Art des Verfahrens, dem Verfahrensstand und dem tatsächlichen Umfang unserer Tätigkeit ab.
  • Wichtig bei gerichtlichen Verfahren: Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Anwälte die festgelegten gesetzlichen Gebühren des RVG vor Gericht nicht unterschreiten dürfen.

Was kostet eine anwaltliche Erstberatung?

Sie möchten eine erste rechtliche Einschätzung? Für Verbraucher ist die Gebühr für eine anwaltliche Erstberatung gesetzlich gedeckelt: Sie zahlen maximal 190,- Euro (zzgl. Mehrwertsteuer und Auslagen). In der Praxis fallen diese Kosten bei uns oft sogar geringer aus.

Unser Tipp: Wenn Sie uns im Anschluss an das erste Gespräch mit Ihrer rechtlichen Vertretung beauftragen, können die Kosten der Erstberatung voll auf die weiteren anfallenden Gebühren angerechnet werden.

Individuelle Honorarvereinbarungen (Außergerichtliche Vertretung)

Geht es um eine außergerichtliche Interessenvertretung, sind die Gebühren im Grundsatz ebenfalls streitwertabhängig. Hier erlaubt das Gesetz jedoch mehr Flexibilität: Wir können gemeinsam eine individuelle Honorarvereinbarung (z. B. Pauschalvergütung oder Zeitvergütung nach Stundensatz) treffen.

Das hat den Vorteil, dass die Kosten für Sie von Beginn an besser kalkulierbar sind. Wir besprechen die für Ihren Fall beste Option transparent gleich zu Beginn unserer Beratung.

Wer trägt die Kosten für den Rechtsanwalt?

Grundsätzlich rechnen wir unsere Leistungen mit Ihnen als unserem Mandanten ab. Es gibt jedoch Situationen, in denen Dritte die Kosten erstatten:

  • Gegnerische Seite: Wenn Sie in einem Gerichtsprozess siegen, muss in der Regel die unterlegene Gegenseite sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten tragen.
  • Rechtsschutzversicherung: Betrifft Ihr Anliegen ein Rechtsgebiet, das durch Ihre Rechtsschutzversicherung abgedeckt ist, übernimmt diese die Kosten. Bringen Sie Ihre Unterlagen einfach zum Erstgespräch mit – wir übernehmen gerne die Deckungsanfrage für Sie! Sollte die Versicherung eine Zahlung ablehnen, prüfen wir die Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung für Sie.

Finanzielle Hilfe: Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Ihr gutes Recht darf keine Frage des Geldes sein. Wenn Sie nur über ein geringes Einkommen und Vermögen verfügen, können Sie staatliche Unterstützung beantragen:

  • Beratungshilfe: Deckt die Kosten für eine außergerichtliche Beratung und Vertretung.
  • Prozesskostenhilfe (PKH): Für gerichtliche Verfahren. Bei Bewilligung übernimmt der Staat Ihre eigenen Anwaltsgebühren sowie die Gerichtskosten.

Bringen Sie zum Erstgespräch am besten gleich Nachweise über Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse mit. Wir klären gemeinsam, ob Sie Anspruch auf diese Hilfen haben, und halten die nötigen Antragsformulare direkt in unserer Kanzlei für Sie bereit.

Formulare zum Download

Für eine reibungslose und zügige Bearbeitung Ihres Mandats benötigen wir in der Regel einige Formulare. Diese können Sie sich hier bequem vorab herunterladen und ausdrucken:

Korrespondenz (Für Rechtsanwälte)

Gerne nehmen wir für Anwaltskolleginnen und -kollegen vor den in Greifswald und Stralsund befindlichen Arbeits-, Sozial-, Verwaltungs- und Zivilgerichten in Korrespondenz oder Untervollmacht Mandate wahr.

Bei einem entsprechenden Bedarf sprechen Sie uns gerne an.

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