Rechtsanwalt für Erbrecht – Testament, Pflichtteil & Erbfolge

Ihr Experte für Erbrecht in Greifswald

Das Erbrecht ist ein überaus sensibles und komplexes Rechtsgebiet, das unweigerlich jeden Menschen im Laufe seines Lebens betrifft. Es ist ein Thema, das in Familien oft gemieden wird, da es mit der eigenen Endlichkeit oder dem Verlust eines geliebten Menschen verbunden ist. Dennoch gilt der fundamentale Grundsatz: Mit erbrechtlichen Fragen sollten sich zu gegebener Zeit rechtzeitig, sowohl der künftige Erblasser, als auch der spätere Erbe, detailliert auseinandersetzen. Wer die Nachlassplanung aufschiebt oder sich im Erbfall nicht rechtzeitig informiert, riskiert nicht nur erhebliche finanzielle Nachteile, sondern oftmals auch tiefe familiäre Zerrüttung.

Unsere Kanzlei bietet Ihnen im gesamten Bereich des Erbrechts eine fundierte, diskrete und lösungsorientierte Rechtsberatung. Wir begleiten Sie mit juristischer Präzision und dem nötigen menschlichen Feingefühl – unabhängig davon, ob Sie Ihren eigenen Nachlass rechtssicher ordnen möchten, oder als Erbe mit einer schwierigen Nachlassabwicklung konfrontiert sind.

Dr. jur. Thomas Komorowski

Für den Erblasser: Rechtssicherheit durch eine klare Verfügung von Todes wegen

Der verständliche Hauptwunsch nahezu jedes Erblassers ist es, dass es nach seinem Tod keinen Streit unter den Erben gibt und dass jeder Angehörige genau das erhält, was ihm zugedacht wurde. Die Realität vor den deutschen Nachlassgerichten sieht jedoch oft anders aus. Unklare Formulierungen, unwirksame Klauseln oder das völlige Fehlen eines Testaments führen regelmäßig zu jahrelangen, kostenintensiven Auseinandersetzungen.

Bevor der Erblasser eine Verfügung von Todes wegen (wie ein Testament oder einen Erbvertrag) errichtet, sollte er sich zwingend über die gesetzliche Erbfolge informieren. Die gesetzliche Regelung entspricht nämlich nur selten den tatsächlichen familiären Verhältnissen und persönlichen Wünschen – insbesondere bei Patchwork-Familien, nichtehelichen Lebensgemeinschaften oder kinderlosen Ehepaaren. Erst wenn die gesetzliche Erbfolge bekannt ist, lässt sich strategisch überlegen, inwieweit abweichende, individuelle Regelungen getroffen werden müssen.

Grundsätzlich lässt der Gesetzgeber viel Freiraum: Die meisten Regelungen lassen sich durchaus in einem eigenhändigen Testament niederlegen. Bei der konkreten Ausgestaltung, Formulierung und der Einhaltung strenger Formvorschriften kann ein rechtzeitig eingeholter juristischer Rat aber spätere, oft unlösbare Probleme zuverlässig vermeiden. Wir helfen Ihnen dabei, Ihr Testament so zu formulieren, dass es juristisch wasserdicht, eindeutig und bindend ist.

Wir beraten Sie zu Vermächtnissen, Teilungsanordnungen, der Einsetzung eines Testamentsvollstreckers und der Gestaltung von Berliner Testamenten für Ehegatten.

Vermögensübertragung zu Lebzeiten: Die Alternative zum Testament

Die Nachlassplanung beschränkt sich keineswegs nur auf Regelungen für den Todesfall. Manchmal ist es auch wirtschaftlich und strategisch wesentlich sinnvoller, bestimmte Regelungen nicht erst in einem Testament zu treffen, sondern den späteren Erben schon zu Lebzeiten etwas mittels Schenkung zuzuwenden.

Die sogenannte vorweggenommene Erbfolge bietet vielfältige Vorteile. Sie ermöglicht es beispielsweise, steuerliche Freibeträge, die alle zehn Jahre neu entstehen, optimal auszunutzen und so die Erbschaftsteuerlast für die Nachkommen drastisch zu reduzieren. Zudem kann die Übergabe von Immobilien, Betriebsvermögen oder Wertpapieren an die nächste Generation bereits zu Lebzeiten aktiv begleitet werden. Auch lassen sich bei einer rechtzeitigen Schenkung Gegenleistungen wie Wohnrechte, Nießbrauch oder Pflegeverpflichtungen vertraglich absichern. Wir prüfen Ihre individuelle Vermögensstruktur und entwickeln Konzepte, die Ihre eigene finanzielle Unabhängigkeit im Alter bewahren und gleichzeitig Ihr Vermögen sicher in die nächste Generation überführen.

Für den Erben: Orientierung in einer emotionalen Ausnahmesituation

Tritt der Erbfall ein, ändert sich die Perspektive grundlegend. Der Erbe sieht sich in einer Situation, in der ihn der Verlust eines nahen Angehörigen emotional ohnehin schon schwer belastet, plötzlich mit einer Fülle praktischer und bürokratischer Schwierigkeiten konfrontiert. Fristen beginnen zu laufen, Behörden verlangen Auskünfte und finanzielle Verpflichtungen des Verstorbenen müssen geklärt werden.

Dabei ergeben sich im Alltag oft unmittelbar drängende juristische Fragen: Kann ich ohne Erbschein noch über ein Bankkonto des Verstorbenen verfügen, um beispielsweise die Beerdigungskosten zu begleichen? Was passiert mit dem bestehenden Mietvertrag des Erblassers – muss dieser gesondert gekündigt werden oder trete ich automatisch in das Mietverhältnis ein?

Eine der wichtigsten Entscheidungen, die innerhalb einer starren Frist von nur sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls getroffen werden muss, lautet: Soll ich das Erbe annehmen oder aufgrund einer möglichen Überschuldung des Nachlasses besser ausschlagen? Hier ist eine schnelle und professionelle Sichtung der Nachlassverbindlichkeiten unerlässlich.

Besondere juristische Brisanz birgt auch die Frage: Was ist zu tun, wenn der Erblasser schon zu Lebzeiten sein Hab und Gut verschenkt hat und der Nachlass bei seinem Tod nahezu wertlos ist? In diesen Fällen prüfen wir für Sie, ob sogenannte Pflichtteilsergänzungsansprüche gegen die Beschenkten geltend gemacht werden können, um Sie vor einer unrechtmäßigen Enterbung durch lebzeitige Vermögensverschiebungen zu schützen.

Erbengemeinschaften und Pflichtteilsrecht: Konflikte kompetent lösen

Neben den organisatorischen Hürden gibt es oft auch erhebliche rechtliche Streitigkeiten zwischen mehreren Miterben und Pflichtteilsberechtigten. Wenn mehrere Personen gemeinsam erben, bilden sie eine Zwangsgemeinschaft – die Erbengemeinschaft. Da Entscheidungen über den Nachlass oft nur einstimmig getroffen werden können, sind Blockaden an der Tagesordnung. Wenn sich ein Miterbe weigert, dem Verkauf eines geerbten Hauses zuzustimmen, oder Streit über den Wert einzelner Nachlassgegenstände ausbricht, ist anwaltliche Mediation und Vertretung unabdingbar.

Ebenso hohes Konfliktpotenzial birgt die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen naher Angehöriger, die per Testament von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. Hier müssen Auskunftsansprüche durchgesetzt, komplexe Nachlassverzeichnisse erstellt und Unternehmens- oder Immobilienwerte gutachterlich ermittelt werden.

Ein Rechtsanwalt kann in all diesen Fällen die Erben frühzeitig und objektiv beraten, emotionale Spannungen versachlichen und langwierige gerichtliche Konflikte vermeiden. Sollte eine außergerichtliche Einigung jedoch nicht möglich sein, setzen wir Ihre erbrechtlichen Ansprüche mit Nachdruck und juristischer Expertise vor den zuständigen Gerichten durch. Lassen Sie sich in dieser schweren Zeit nicht zusätzlich von rechtlichen Sorgen belasten – vertrauen Sie auf unsere fachkundige Unterstützung.

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