Bundesarbeitsgericht vom 07.02.2019
Arbeitnehmer und Arbeitgeber können ein Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag beenden. Zuweilen übt der Arbeitgeber im Vorfeld einen erheblichen Druck auf den Arbeitnehmer aus, so z. B. durch die Androhung einer fristlosen Kündigung. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass der Arbeitgeber das „Gebot fairen Verhandelns“ vor Abschluss des Aufhebungsvertrages zu beachten hat. So heißt es in dem Urteil: „Dieses Gebot ist eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht. Sie wird verletzt, wenn eine Seite eine psychische Drucksituation schafft … Dies könnte hier insbesondere dann der Fall sein, wenn eine krankheitsbedingte Schwäche der Klägerin bewusst ausgenutzt worden wäre.“ (Az. 6 AZR 75/18)
Im Einzelfall hat dies die Unwirksamkeit des Aufhebungsvertrages zur Folge und der Arbeitsvertrag besteht fort.
Geboren am 6. Juni 1971 in Stralsund
Studium der Rechtswissenschaften in Greifswald
Referendariat im Landgerichtsbezirk Stralsund
Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht der Universität Greifswald
Im Jahr 2006 Promotion an der Universität Greifswald,
Thema: Quotenmodelle zur Förderung erneuerbarer Energien – Rechtsrahmen und Gestaltungsoptionen des Gesetzgebers,
Doktorvater: Prof. Dr. Michael Rodi
Seit dem Jahre 2004 als Rechtsanwalt in Greifswald tätig
Herrn Rechtsanwalt Dr. Komorowski wurde von der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern 2015 der Fachanwaltstitel für Familienrecht verliehen
Herr Rechtsanwalt Dr. Komorowski hat im Jahr 2020 erfolgreich die theoretische Prüfung zum Fachanwalt für Erbrecht absolviert
Geboren am 26. Mai 1972 in Ueckermünde
Vor dem Studium: Ausbildung zum und Tätigkeit als Bankkaufmann
Studium der Rechtswissenschaften in Greifswald und Huddersfield in England
Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Greifswald zum Projekt Einführung des Studienganges Bachelor of Laws
Rechtsberater beim Mieterverein Vorpommern-Greifswald e.V.
Referendariat im Landgerichtsbezirk Lübeck
Im Jahr 2005 Promotion an der Universität Greifswald,
Thema: Betrugsbekämpfung in der EG – Eine Bestandsaufnahme des englischen und deutschen Strafrechts zum Schutz der EG-Finanzinteressen,
Doktorvater: Prof. Dr. Wolfgang Joecks
Tätigkeit als Rechtsberater bei der Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) in Ghana zum Projekt: Mobilisierung der Steuereinnahmen in Ghana
Seit dem Jahre 2008 Vorstandsmitglied des Mietervereins Vorpommern-Greifswald e.V.
Mitglied des Verbandes deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V.
Herrn Rechtsanwalt Dr. Tiegs wurde im Jahre 2012 der Fachanwaltstitel für Miet- und Wohnungseigentumsrecht von der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern verliehen.
Herrn Rechtsanwalt Dr. Tiegs wurde im Jahre 2018 der Fachanwaltstitel für Arbeitsrecht von der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern verliehen.