Bundesarbeitsgericht vom 19.02.2019
Nachdem der Europäische Gerichtshof bereits entschied, dass der Mindesturlaub am Jahresende nicht deshalb verfällt, weil der Arbeitnehmer keinen Urlaub von sich aus beim Arbeitgeber beantragt hat, hat das Bundesarbeitsgericht seine Rechtsprechung zur Urlaubsübertragung auf das Folgejahr angepasst. So kann ein Verfall des Urlaubs am Jahresende nur eintreten, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor aufgefordert hat, seinen Urlaub zu nehmen, und darauf hingewiesen hat, dass der Urlaub ansonsten zum Ende des Urlaubsjahres oder des Übertragungszeitraums erlischt (Az. 9 AZR 541/15).
Ein Urlaubsverfall ist somit nur möglich, wenn der Arbeitgeber diese arbeitsvertragliche Obliegenheit bzw. Hinweispflicht eingehalten hat.
Geboren am 6. Juni 1971 in Stralsund
Studium der Rechtswissenschaften in Greifswald
Referendariat im Landgerichtsbezirk Stralsund
Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht der Universität Greifswald
Im Jahr 2006 Promotion an der Universität Greifswald,
Thema: Quotenmodelle zur Förderung erneuerbarer Energien – Rechtsrahmen und Gestaltungsoptionen des Gesetzgebers,
Doktorvater: Prof. Dr. Michael Rodi
Seit dem Jahre 2004 als Rechtsanwalt in Greifswald tätig
Herrn Rechtsanwalt Dr. Komorowski wurde von der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern 2015 der Fachanwaltstitel für Familienrecht verliehen
Herr Rechtsanwalt Dr. Komorowski hat im Jahr 2020 erfolgreich die theoretische Prüfung zum Fachanwalt für Erbrecht absolviert
Geboren am 26. Mai 1972 in Ueckermünde
Vor dem Studium: Ausbildung zum und Tätigkeit als Bankkaufmann
Studium der Rechtswissenschaften in Greifswald und Huddersfield in England
Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Greifswald zum Projekt Einführung des Studienganges Bachelor of Laws
Rechtsberater beim Mieterverein Vorpommern-Greifswald e.V.
Referendariat im Landgerichtsbezirk Lübeck
Im Jahr 2005 Promotion an der Universität Greifswald,
Thema: Betrugsbekämpfung in der EG – Eine Bestandsaufnahme des englischen und deutschen Strafrechts zum Schutz der EG-Finanzinteressen,
Doktorvater: Prof. Dr. Wolfgang Joecks
Tätigkeit als Rechtsberater bei der Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) in Ghana zum Projekt: Mobilisierung der Steuereinnahmen in Ghana
Seit dem Jahre 2008 Vorstandsmitglied des Mietervereins Vorpommern-Greifswald e.V.
Mitglied des Verbandes deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V.
Herrn Rechtsanwalt Dr. Tiegs wurde im Jahre 2012 der Fachanwaltstitel für Miet- und Wohnungseigentumsrecht von der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern verliehen.
Herrn Rechtsanwalt Dr. Tiegs wurde im Jahre 2018 der Fachanwaltstitel für Arbeitsrecht von der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern verliehen.