Bundesarbeitsgericht vom 13.12.2016:
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass zur Leistung der versprochenen Dienste, an welche die Vergütungspflicht nach § 611 Abs. 1 BGB anknüpft, nicht nur die eigentliche Arbeitsleistung zählt, sondern auch das vom Arbeitgeber angeordnete Umkleiden im Betrieb. Mit seiner Weisung macht der Arbeitgeber zwangsläufig das Umkleiden sowie das Zurücklegen des Wegs von der Umkleide zur Arbeitsstelle zur arbeitsvertraglichen Verpflichtung (Az. 9 AZR 574/15).
Weitergehend führte das BAG aus, dass tarifrechtlich geregelt werden kann, dass „Zeiten für Umkleiden und Waschen“ nicht zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit zählen. So sind die Tarifvertragsparteien berechtigt, die Höhe des Arbeitsentgelts zu tarifieren und hierbei eine unterschiedliche Vergütung von Arbeitszeiten zu bestimmen. Diese in der grundrechtlich geschützten Tarifautonomie wurzelnde Rechtsmacht umfasst die Befugnis, bestimmte Teile der Arbeitszeit von der andererseits bestehenden Vergütungspflicht des Arbeitgebers im Einzelfall auszunehmen. Die unterschiedliche vergütungsrechtliche Behandlung von Umkleidezeiten ist jedoch am arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz zu messen.
Geboren am 6. Juni 1971 in Stralsund
Studium der Rechtswissenschaften in Greifswald
Referendariat im Landgerichtsbezirk Stralsund
Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht der Universität Greifswald
Im Jahr 2006 Promotion an der Universität Greifswald,
Thema: Quotenmodelle zur Förderung erneuerbarer Energien – Rechtsrahmen und Gestaltungsoptionen des Gesetzgebers,
Doktorvater: Prof. Dr. Michael Rodi
Seit dem Jahre 2004 als Rechtsanwalt in Greifswald tätig
Herrn Rechtsanwalt Dr. Komorowski wurde von der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern 2015 der Fachanwaltstitel für Familienrecht verliehen
Herr Rechtsanwalt Dr. Komorowski hat im Jahr 2020 erfolgreich die theoretische Prüfung zum Fachanwalt für Erbrecht absolviert
Geboren am 26. Mai 1972 in Ueckermünde
Vor dem Studium: Ausbildung zum und Tätigkeit als Bankkaufmann
Studium der Rechtswissenschaften in Greifswald und Huddersfield in England
Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Greifswald zum Projekt Einführung des Studienganges Bachelor of Laws
Rechtsberater beim Mieterverein Vorpommern-Greifswald e.V.
Referendariat im Landgerichtsbezirk Lübeck
Im Jahr 2005 Promotion an der Universität Greifswald,
Thema: Betrugsbekämpfung in der EG – Eine Bestandsaufnahme des englischen und deutschen Strafrechts zum Schutz der EG-Finanzinteressen,
Doktorvater: Prof. Dr. Wolfgang Joecks
Tätigkeit als Rechtsberater bei der Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) in Ghana zum Projekt: Mobilisierung der Steuereinnahmen in Ghana
Seit dem Jahre 2008 Vorstandsmitglied des Mietervereins Vorpommern-Greifswald e.V.
Mitglied des Verbandes deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V.
Herrn Rechtsanwalt Dr. Tiegs wurde im Jahre 2012 der Fachanwaltstitel für Miet- und Wohnungseigentumsrecht von der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern verliehen.
Herrn Rechtsanwalt Dr. Tiegs wurde im Jahre 2018 der Fachanwaltstitel für Arbeitsrecht von der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern verliehen.