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Wechselmodell zur Kindesbetreuung auch gegen Willen eines Elternteils

Bundesgerichtshof vom 01.02.2017:

Das Familiengericht kann auf Antrag eines Elternteils auch gegen den Willen des anderen Elternteils ein sogenanntes paritätisches Wechselmodell anordnen. Dies bedeutet die hälftige Betreuung des Kindes durch beide Eltern, sofern die geteilte Betreuung durch beide Eltern im Vergleich mit anderen Betreuungsmodellen dem Kindeswohl am besten entspricht. So hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 01.02.2017 entschieden (Az.: XII ZB 601/15).

Der BGH führte zwar aus, dass sich das Gesetz am Residenzmodell orientiert, demnach die überwiegende Betreuung durch einen Elternteil unter Ausübung eines begrenzten Umgangsrechts durch den anderen Elternteil erfolgt. Hieraus folgt aber nur, dass die praktisch häufigste Gestaltung der tatsächliche Ausgangspunkt der gesetzlichen Regelung ist, nicht jedoch zwangsläufig, dass das Residenzmodell als gesetzliches Leitbild andere Betreuungsmodelle ausschließt. Das Gesetz sieht keine Beschränkung des Umgangsrechts dahingehend vor, dass vom Gericht angeordnete Umgangskontakte nicht zu hälftigen Betreuungsanteilen der Eltern führen dürfen. Dabei hob der BGH hervor, dass maßgeblicher Maßstab für die Anordnung eines Umgangsrechts neben den beiderseitigen Elternrechten stets auch das das Kindeswohl ist.

Der Beschluss ist im Volltext auf der Internetseite des BGH verfügbar.

DR. JUR. THOMAS KOMOROWSKI

  • Geboren am 6. Juni 1971 in Stralsund

  • Studium der Rechtswissenschaften in Greifswald

  • Referendariat im Landgerichtsbezirk Stralsund

  • Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht der Universität Greifswald

  • Im Jahr 2006 Promotion an der Universität Greifswald,
    Thema: Quotenmodelle zur Förderung erneuerbarer Energien – Rechtsrahmen und Gestaltungsoptionen des Gesetzgebers,
    Doktorvater: Prof. Dr. Michael Rodi

  • Seit dem Jahre 2004 als Rechtsanwalt in Greifswald tätig

  • Herrn Rechtsanwalt Dr. Komorowski wurde von der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern 2015 der Fachanwaltstitel für Familienrecht verliehen

  • Herr Rechtsanwalt Dr. Komorowski hat im Jahr 2020 erfolgreich die theoretische Prüfung zum Fachanwalt für Erbrecht absolviert

DR. JUR. HEIKO W. A. TIEGS

  • Geboren am 26. Mai 1972 in Ueckermünde

  • Vor dem Studium: Ausbildung zum und Tätigkeit als Bankkaufmann

  • Studium der Rechtswissenschaften in Greifswald und Huddersfield in England

  • Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Greifswald zum Projekt Einführung des Studienganges Bachelor of Laws

  • Rechtsberater beim Mieterverein Vorpommern-Greifswald e.V.

  • Referendariat im Landgerichtsbezirk Lübeck

  • Im Jahr 2005 Promotion an der Universität Greifswald,
    Thema: Betrugsbekämpfung in der EG – Eine Bestandsaufnahme des englischen und deutschen Strafrechts zum Schutz der EG-Finanzinteressen,
    Doktorvater: Prof. Dr. Wolfgang Joecks

  • Tätigkeit als Rechtsberater bei der Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) in Ghana zum Projekt: Mobilisierung der Steuereinnahmen in Ghana

  • Seit dem Jahre 2008 Vorstandsmitglied des Mietervereins Vorpommern-Greifswald e.V.

  • Mitglied des Verbandes deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V.

  • Herrn Rechtsanwalt Dr. Tiegs wurde im Jahre 2012 der Fachanwaltstitel für Miet- und Wohnungseigentumsrecht von der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern verliehen.

  • Herrn Rechtsanwalt Dr. Tiegs wurde im Jahre 2018 der Fachanwaltstitel für Arbeitsrecht von der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern verliehen.

Strafrecht

Beschuldigter einer Straftat zu sein, kann leichter geschehen als viele von uns denken. Ein eskalierter Streit mit den Nachbarn kann schnell zu gegenseitigen Strafanzeigen führen. Bei einem zuviel getrunkenem Glas auf der Party und einer anschließenden Heimfahrt mit dem Auto ist auch schnell eine Straftat verwirklicht. Was tun, wenn man einer Straftat verdächtig ist?

Das Wichtigste ist, niemals vorschnell Erklärungen zur Sache gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft abzugeben. So geringfügig Ihnen die Angelegenheit auch erscheinen mag, Sie sollten immer berücksichtigen, dass sich eine einmal abgegebene Erklärung nur schwer widerrufen lässt.

In der Aufregung und Drucksituation der Vernehmung kann es zudem leicht passieren, dass Sie sich in Widersprüche verstricken. Es ist immer sinnvoll, anwaltlichen Rat einzuholen. Ein Rechtsanwalt kann zum Beispiel Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen. Mit diesen Informationen ist dann eine sachgerechte Verteidigung möglich.

Erbrecht

Mit erbrechtlichen Fragen sollten sich zu gegebener Zeit sowohl der Erblasser als auch der Erbe auseinandersetzen:

Der Erblasser möchte, dass es nach seinem Tod keinen Streit unter den Erben gibt und jeder das erhält, was er ihnen zugedacht hat. Bevor der Erblasser eine Verfügung von Todes wegen errichtet, sollte er sich über die gesetzliche Erbfolge informieren und überlegen, inwieweit er abweichende Regelungen treffen möchte. Die meisten Regelungen lassen sich in einem eigenhändigen Testament niederlegen.

Bei der konkreten Ausgestaltung kann rechtzeitig eingeholter juristischer Rat aber spätere Probleme vermeiden.

Manchmal ist es auch sinnvoll, bestimmte Regelungen nicht erst in einem Testament zu treffen, sondern den späteren Erben schon zu Lebzeiten etwas mittels Schenkung zuzuwenden.

Der Erbe sieht sich in einer Situation, in der ihn der Verlust eines Angehörigen schwer belastet, mit einer Fülle praktischer und bürokratischer Schwierigkeiten konfrontiert.

Dabei ergeben sich oft auch juristische Fragen, wie zum Beispiel: Kann ich noch über ein Konto verfügen? Was passiert mit dem bestehenden Mietvertrag des Erblassers? Soll ich das Erbe annehmen oder ausschlagen? Was ist zu tun, wenn der Erblasser schon zu Lebzeiten sein Hab und Gut verschenkt hat?

Oft gibt es auch Streitigkeiten zwischen mehreren Erben und Pflichtteilsberechtigten. Ein Rechtsanwalt kann in all diesen Fällen die Erben beraten und Konflikte vermeiden.

Grundstücksrecht

Sowohl beim Erwerb als auch bei der Veräußerung eines Grundstücks können eine Vielzahl rechtlicher Fragestellungen auftreten. Zu berücksichtigen ist dabei, dass für Grundstücke besondere Regelungen wie z.B. bestimmte Formerfordernisse bei der Eigentumsübertragung zu beachten sind.

Für den Rechtslaien kaum zu übersehen sind auch die öffentlich-rechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit einem Grundstück. So treten häufig Probleme im Bereich der Wegemäßigen Erschließung und bei der Anbindung an öffentliche Trink- und Abwasseranlagen auf, wenn Beitragsbescheide festgesetzt werden.

Wir unterstützen Sie rechtlich u.a. bei Fragen der Abwicklung eines Grundstücks- oder Hauskaufs, der Belastung eines Grundstücks mit einer Hypothek, Grundschuld oder Grunddienstbarkeit, in Zwangsversteigerungsangelegenheiten oder bei Fragen zum Nachbarrecht.

Ebenso beraten wir Sie bei Problemen zum öffentlichen Bauplanungs- und Bauordnungsrecht sowie zu Fragen des Beitragsrechts.

Ehe- und Familienrecht

Kaum eine Rechtsmaterie betrifft den Einzelnen so direkt, wie das Ehe- und Familienrecht. Umso wichtiger ist es, dass für diese Bereiche die notwendigen Regelungen getroffen werden.

Wir beraten Sie über die rechtlichen Folgen einer Eheschließung und die Option eines Ehevertrages als eine Gestaltungsmöglichkeit, im Falle einer Scheidung ohne Streit auseinanderzugehen.

Anwaltlicher Rat ist insbesondere notwendig im Falle einer Trennung bzw. Scheidung. Neben menschlichen stehen nunmehr auch finanzielle und juristische Probleme. Gleich unmittelbar nach der Trennung entsteht ein erheblicher Gestaltungs- und Beratungsbedarf.

Damit Ihr Trennungswunsch nicht zu einem “Rosenkrieg” wird, beraten wir Sie über Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Ansprüche und sichern deren wirtschaftliche Durchsetzbarkeit.

Wichtig sind dabei insbesondere Fragen des elterlichen Sorge- und Umgangsrechts sowie des Ehegatten- und Kindesunterhaltes. Ferner zu berücksichtigen sind Ansprüche auf Teilhabe an den während der Ehe erwirtschafteten Renten- und sonstigen Versorgungsrechten.

Herr Rechtsanwalt Dr. Komorowski steht Ihnen als Fachanwalt für Familienrecht mit besonderer Kompetenz zur Seite.

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Der wichtigste Bereich der Miete ist die Wohnraummiete. Im Rahmen der Wohnraummiete kommt es häufig zu Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter, z.B. ob die Mietsache einen Mangel aufweist, der zur Minderung berechtigt, ob die Betriebskostenabrechnung richtig ist oder ob eine Kündigung wirksam ausgesprochen wurde. Streitfragen treten auch bei Mieterhöhungen oder bei Auszug des Mieters zu Fragen der Wirksamkeit von Klauseln über Schönheitsreparaturen und über die Rückzahlung der Kaution auf.

Neben dem Wohnraummietrecht spielt auch das Gewerbemietrecht eine wichtige Rolle. Hier sind jedoch andere gesetzliche Regelungen als bei der Wohnraummiete zu beachten. Gern beraten wir Sie bei der Erstellung eines Geschäftsraummietvertrages. Ratsam ist stets auch die Prüfung einzelner Klauseln vor Vertragsabschluss.

Das Wohnungseigentumsrecht dreht sich zwar ähnlich wie das Wohnraummietrecht um den Gegenstand der Wohnung. Die rechtlichen Probleme stehen hier aber im Zusammenhang mit einer Wohnungseigentümergemeinschaft.

Als Wohnungseigentümer ist man dabei zwingender Teil einer Gemeinschaft und muss seine eigenen Interessen mit denen der anderen Wohnungseigentümer abstimmen. Interessenkonflikte sind dabei nicht selten. Im Fokus stehen somit Fragen der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber der Eigentümergemeinschaft, einzelnen Wohnungseigentümern und dem Hausverwalter oder hinsichtlich Beschlussfassung und -anfechtung.

Von Herrn Rechtsanwalt Dr. Tiegs werden Sie als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht kompetent zu Rechtsfragen beraten und vertreten.

Arbeitsrecht

Wir beraten umfassend sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.

Für Arbeitnehmer stellt sich häufig die essenzielle Frage, wie man gegen Abmahnungen oder Kündigungen vorgeht. Wir beraten Sie, welche rechtlichen Schritte sinnvoll sind, welche Abfindungshöhe zu erzielen ist und auf welche Weise Nachteile beim Arbeitslosengeld vermieden werden können. Wir helfen auch bei Fragen zum Arbeitsvertrag, zum Beispiel dahin gehend, inwieweit Vergütungsansprüche bei Überstunden bestehen oder welche Rechte Ihnen bei Teilzeitarbeit zustehen.

Arbeitgeber sollten zur Vermeidung rechtlicher Konflikte schon vor Begründung eines Arbeitsverhältnisses anwaltlichen Rat ersuchen. Der Arbeitsvertrag bietet zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten, die es schon im Vorfeld zu überlegen gilt.

Wichtig ist auch, sich vor Aussprache von Kündigungen den objektiven Rat eines Anwalts zum Vorliegen der Kündigungsvoraussetzungen einzuholen, um spätere gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Von Herrn Rechtsanwalt Dr. Tiegs werden Sie als Fachanwalt für Arbeitsrecht kompetent zu Rechtsfragen beraten und vertreten.

Herr Rechtsanwalt Dr. Tiegs ist überdies Mitglied des Verbandes deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V.