Bundesgerichtshof vom 01.02.2017:
Das Familiengericht kann auf Antrag eines Elternteils auch gegen den Willen des anderen Elternteils ein sogenanntes paritätisches Wechselmodell anordnen. Dies bedeutet die hälftige Betreuung des Kindes durch beide Eltern, sofern die geteilte Betreuung durch beide Eltern im Vergleich mit anderen Betreuungsmodellen dem Kindeswohl am besten entspricht. So hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 01.02.2017 entschieden (Az.: XII ZB 601/15).
Der BGH führte zwar aus, dass sich das Gesetz am Residenzmodell orientiert, demnach die überwiegende Betreuung durch einen Elternteil unter Ausübung eines begrenzten Umgangsrechts durch den anderen Elternteil erfolgt. Hieraus folgt aber nur, dass die praktisch häufigste Gestaltung der tatsächliche Ausgangspunkt der gesetzlichen Regelung ist, nicht jedoch zwangsläufig, dass das Residenzmodell als gesetzliches Leitbild andere Betreuungsmodelle ausschließt. Das Gesetz sieht keine Beschränkung des Umgangsrechts dahingehend vor, dass vom Gericht angeordnete Umgangskontakte nicht zu hälftigen Betreuungsanteilen der Eltern führen dürfen. Dabei hob der BGH hervor, dass maßgeblicher Maßstab für die Anordnung eines Umgangsrechts neben den beiderseitigen Elternrechten stets auch das das Kindeswohl ist.
Der Beschluss ist im Volltext auf der Internetseite des BGH verfügbar.
Geboren am 6. Juni 1971 in Stralsund
Studium der Rechtswissenschaften in Greifswald
Referendariat im Landgerichtsbezirk Stralsund
Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht der Universität Greifswald
Im Jahr 2006 Promotion an der Universität Greifswald,
Thema: Quotenmodelle zur Förderung erneuerbarer Energien – Rechtsrahmen und Gestaltungsoptionen des Gesetzgebers,
Doktorvater: Prof. Dr. Michael Rodi
Seit dem Jahre 2004 als Rechtsanwalt in Greifswald tätig
Herrn Rechtsanwalt Dr. Komorowski wurde von der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern 2015 der Fachanwaltstitel für Familienrecht verliehen
Herr Rechtsanwalt Dr. Komorowski hat im Jahr 2020 erfolgreich die theoretische Prüfung zum Fachanwalt für Erbrecht absolviert
Geboren am 26. Mai 1972 in Ueckermünde
Vor dem Studium: Ausbildung zum und Tätigkeit als Bankkaufmann
Studium der Rechtswissenschaften in Greifswald und Huddersfield in England
Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Greifswald zum Projekt Einführung des Studienganges Bachelor of Laws
Rechtsberater beim Mieterverein Vorpommern-Greifswald e.V.
Referendariat im Landgerichtsbezirk Lübeck
Im Jahr 2005 Promotion an der Universität Greifswald,
Thema: Betrugsbekämpfung in der EG – Eine Bestandsaufnahme des englischen und deutschen Strafrechts zum Schutz der EG-Finanzinteressen,
Doktorvater: Prof. Dr. Wolfgang Joecks
Tätigkeit als Rechtsberater bei der Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) in Ghana zum Projekt: Mobilisierung der Steuereinnahmen in Ghana
Seit dem Jahre 2008 Vorstandsmitglied des Mietervereins Vorpommern-Greifswald e.V.
Mitglied des Verbandes deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V.
Herrn Rechtsanwalt Dr. Tiegs wurde im Jahre 2012 der Fachanwaltstitel für Miet- und Wohnungseigentumsrecht von der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern verliehen.
Herrn Rechtsanwalt Dr. Tiegs wurde im Jahre 2018 der Fachanwaltstitel für Arbeitsrecht von der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern verliehen.